Bad Schussenried (bis 1966 Schussenried, Betonung auf 'ried') ist eine oberschwäbische Stadt im Landkreis Biberach in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Biberach
Einwohner
8925 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88427
Vorwahl
07583
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Schussenried – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Bad Schussenried betreffen die folgenden rechtskräftigen Bebauungspläne:
- Bebauungsplan Metzgergässle, in Kraft getreten am 30.08.2024
- Bebauungsplan Industriegebiet Bühlwiesen, in Kraft getreten am 26.07.2024
- Bebauungsplan Lindergarten, in Kraft getreten am 23.04.2021
- Bebauungsplan Martinsesch, in Kraft getreten am 21.08.2020 und am 24.05.2018
- Bebauungsplan Mühlwiesen II, in Kraft getreten am 14.05.2021.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.